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Förderungen


Zusätzliche Bundesförderung für E-Moped und E-Motorräder möglich: Stand Februar 2024

Die Umweltförderung gewährt, wenn Sie nachweislich Strom aus regenerativen Quellen verwenden, eine Bundesförderung in der Höhe von € 600 für Moped und € 1.200 für "125"er. Neu ist ab 2022 eine Förderung für Motorräder größer 125ccm --> hier gibt es 1.800€! Diese Förderung gilt bis spätestens 31.03.2025 bzw solange bis der Fördertopf aufgebraucht worden ist.

Diese Bundesförderung ist vom Käufer selbst zu beantragen. „FUn ELectricbike-Eller e.U.“ kann keine Haftung dafür übernehmen, ob diese Bundesförderung auch tatsächlich gewährt wird.


Für Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Amstetten zusätzlich: Stand Februar 2023

Die Förderung besteht in einem nicht rückzahlbaren Bargeldzuschuss in der Höhe von 10 % der Anschaffungskosten, jedoch max. € 250,--. Vorraussetzung ist, dass Sie ihren ordenlichen Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Jahren in der Stadtgemeinde Amstetten haben und das Fahrzeug an einer Adresse innerhalb des Gemeindegebietes zur Zulassung angemeldet ist.
Die Rechnung darf nicht älter als 6 Monate sein.

Nähere Informationen unter: amstetten.noe.gv.at


Förderung für Unternehmen in Österreich: Stand 01.01.2023


Die Gesetzgebung wurde mit 01.01.2020 an die Gegebenheiten beim E-Auto angepasst. Bedeutet: Vorsteuerabzug nun auch für E-Moped/E-Motorräder, kein Selbstbehalt für Arbeitnehmer,...
Somit ergeben sich nun für Unternehmer bzw. die dortigen Angestellten die gleichen Möglichkeiten wie beim Ankauf/Betrieb eines E-Autos, nur zu einem wesentlich günstigeren Preis!

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