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Förderungen


die aktuelle Bundesförderung wurde mit Jänner 2025 beendet; aktuell sind keine weiteren Informationen für eine neue Förderung bekannt

Für Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Amstetten zusätzlich: Stand Februar 2023

Die Förderung besteht in einem nicht rückzahlbaren Bargeldzuschuss in der Höhe von 10 % der Anschaffungskosten, jedoch max. € 250,--. Vorraussetzung ist, dass Sie ihren ordenlichen Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Jahren in der Stadtgemeinde Amstetten haben und das Fahrzeug an einer Adresse innerhalb des Gemeindegebietes zur Zulassung angemeldet ist.
Die Rechnung darf nicht älter als 6 Monate sein.

Nähere Informationen unter: amstetten.noe.gv.at


Förderung für Unternehmen in Österreich: Stand 01.01.2023


Die Gesetzgebung wurde mit 01.01.2020 an die Gegebenheiten beim E-Auto angepasst. Bedeutet: Vorsteuerabzug nun auch für E-Moped/E-Motorräder, kein Selbstbehalt für Arbeitnehmer,...
Somit ergeben sich nun für Unternehmer bzw. die dortigen Angestellten die gleichen Möglichkeiten wie beim Ankauf/Betrieb eines E-Autos, nur zu einem wesentlich günstigeren Preis!

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